Verfügungsfonds (VF)

Allgemeines:
Die Mittel aus dem Verfügungsfonds stehen allen Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Initiativen und Vereinen gem. Beschluss der Bezirksversammlung aus dem Quartiersfonds zur Verfügung. Aus Mitteln des Verfügungsfonds sollen kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen (ohne Folgekosten), die den gebietsbezogenen Entwicklungszielen der Integrierten Stadtteilentwicklung dienen, kurzfristig finanziert werden können. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern, nachbarschaftliche Kontakte stärken, Begegnungen ermöglichen und Netzwerke stärken sowie

- Beteiligungsverfahren/ Workshops/ Mitmachaktionen,
- Lokale Öffentlichkeitsarbeit,
- Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur,
- Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandelsstandortes,
- Veranstaltungen oder
- Bauliche Maßnahmen

Förderbedingungen:
- Über die Vergabe der Mittel entscheidet das zuständige Beteiligungsgremium (Stadtteilbei-rat, Sanierungsbeirat etc.). Der/die Antragsteller/in muss den Antrag im Beteiligungsgremium vorstellen und erläutern.

- Zur finanziellen Abwicklung wird ein Verwendungsnachweis über die Durchführung der Maßnahme in Form von Quittungen/Rechnungen und einem Kurzbericht und
  Fotos benötigt. Falls der/die Antragsteller/in die Quittungen selbst unterzeichnet, sind Name und Anschrift des/der Empfängers/in deutlich lesbar zu vermerken.

- Projekte, die vom Verfügungsfonds „Quartiersbeirat Wohlwillstraße“ unterstützt werden, müssen spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres abgeschlossen und
  abgerechnet sein.

- Das Projekt kann in der Regel bis zu 50 % aus Fördermitteln und mindestens zu 50 % aus Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Privaten
  oder öffentlichen Mitteln, die nicht aus der Integrierten Stadtteilentwicklung stammen, finanziert werden. Eine Beantragung einer mehr als 50 %igen Finanzierung
  aus Fördermitteln ist zu begründen. Insbesondere ist zu begründen, warum keine Mittel seitens der Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder von Privaten
  einbezogen werden können.

- Mit der Unterschrift erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass sein Name im Zusammenhang mit der Antragstellung und Bewilligung (z. B. in Protokollen des
  Beirates, Drucksachen der Bezirksversammlung und des Fachausschusses, Informationen des Bezirksamtes über die Verwendung der Fondsmittel) genannt werden darf.

"Antrag Verfügungsfonds 2023" > das Formular HIER zum Download

Geförderte Projekte:
2022
2021 (in 2021 wurde keine Geld aufgrund Corona ausgegeben)
2020
2019

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